Rechtsprechung
BVerwG, 29.01.1993 - 5 B 56.92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begriff der "Härte" im Sinne von § 91 Abs. 3 S. 1 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) - Tiefe Entfremdung zwischen erwachsenen Kindern und Eltern - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.01.1992 - 12 B 90.281
- BVerwG, 29.01.1993 - 5 B 56.92
- BVerwG, 02.04.1993 - 5 B 56.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1993 - 5 B 56.92
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das angestrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90
Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1993 - 5 B 56.92
Ist aber das angegriffene Urteil - wie hier - auf mehrere je selbständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (siehe z.B. Beschluß des Senats vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - ; Beschluß des 1. Senats vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - ). - BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 35.78
Hilfe zum Lebensunterhalt
Auszug aus BVerwG, 29.01.1993 - 5 B 56.92
Insoweit könnte ein Revisionsverfahren aber keine weitere Klarstellung bewirken, als sie bereits durch das Urteil des Senats vom 12. Juli 1979 - BVerwG 5 C 35.78 - (BVerwGE 58, 209 [BVerwG 12.07.1979 - 5 C 35/78]) erfolgt ist. - BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90
Rückforderung von Blindengeld
Auszug aus BVerwG, 29.01.1993 - 5 B 56.92
Ist aber das angegriffene Urteil - wie hier - auf mehrere je selbständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (siehe z.B. Beschluß des Senats vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - ; Beschluß des 1. Senats vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 29.01.1993 - 5 B 56.92
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das angestrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).